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Diese Episode erschien am 25.03.2023 — einzelne Zahlen oder Regelungen können sich seither geändert haben.
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Das Wichtigste in Kürze
  • Streit um die Krankenhausreform: DKG warnt vor Kliniksterben, Lauterbach und Laumann ringen um Fallgruppen.
  • Der ICN-Report „Recover to Rebuild" warnt vor einem globalen Pflegenotstand nach der Pandemie.
  • Leiharbeit, Bildungskonferenz, Ethikkommission und Generalistik prägen die weiteren Meldungen.

In dieser Folge des PflegeUpdates dreht sich vieles um Politik und internationale Pflege: Wir schauen auf die hitzige Debatte um die Krankenhausreform, ordnen den neuen Report des International Council of Nurses ein und fassen dir die weiteren Meldungen der vergangenen zwei Wochen zusammen. Die Fakten beziehen sich auf den Stand Ende März 2023 – manches war damals noch in Bewegung.

Krankenhausreform: Warnung vor Kliniksterben und Streit um die Fallgruppen

Rund um die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach geplante Krankenhausreform wurde zum Zeitpunkt der Folge verstärkt vor einer Welle an Klinikschließungen gewarnt. Grundlage dieser Warnung war eine Datenanalyse der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Lauterbach hielt dagegen: Ohne seine Reform komme es seiner Einschätzung nach erst recht zu einem unkontrollierten Kliniksterben. Wer die Grundlagen der Reform noch einmal nachhören möchte, findet sie in unserer Folge 40 zur Krankenhausreform kompakt erklärt.

Das erklärte Ziel der Reform war damals nicht die Schließung von Häusern, sondern eine höhere Versorgungsqualität, der Abbau von Überversorgung und eine Entökonomisierung. Kernidee: Neben den Erlösen aus den DRG-Fallpauschalen sollten Kliniken künftig eine Vorhaltepauschale erhalten, die unabhängig von der Fallzahl gezahlt wird. Damit sollten die Fallpauschalen insgesamt an Bedeutung verlieren. Für kleinere Häuser bedeutet das: Sie sollten keine komplexen Eingriffe mehr durchführen müssen, für die ihnen die nötige Expertise fehlt – nur um damit Erlöse zu erzielen. Gleichzeitig betonte Lauterbach, die Krankenhausplanung bleibe Ländersache, ein Haus dürfe aber nicht allein aus Gründen des Bestandsschutzes erhalten werden, wenn darunter die Versorgungsqualität leide. Einen Überblick über die Kritik an den Plänen gab es zu dieser Zeit in mehreren Medienberichten.

Parallel dazu entwickelte sich ein offener Konflikt zwischen Lauterbach und dem nordrhein-westfälischen Gesundheits- und Arbeitsminister Karl-Josef Laumann. Laumann treibt seit einigen Jahren eine eigene Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft in NRW voran, die sich auch in der Krankenhausbedarfsplanung von 2022 niederschlug. Beide Pläne unterschieden sich unter anderem in der Anzahl der vorgesehenen Fallgruppen. Lauterbach drohte zwischenzeitlich, für Laumanns Landesweg keine Bundesmittel bereitzustellen. Laumann konterte, ohne Zustimmung des Bundesrates werde es überhaupt keine Reform geben. Nordrhein-Westfalen, Bayern und Schleswig-Holstein kündigten zudem an, die Reform auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen zu lassen, weil sie Eingriffe in die föderalen Länderkompetenzen befürchteten – die Krankenhausplanung sei schließlich Ländersache, weil regionale Bedarfe auch regional gelöst werden müssten. Über diesen Gegenwind und die Entrüstung über Lauterbachs Vorgehen wurde damals breit berichtet.

In einer Pressekonferenz am Aufnahmetag, dem 23. März 2023, schlug Lauterbach versöhnlichere Töne an: Er wollte die Ergebnisse aus NRW zunächst als Grundlage für seine Reform aufnehmen. Statt der ursprünglich angekündigten 128 Fallgruppen sollten auf Bundesebene zunächst nur die 64 Fallgruppen gelten, die in NRW bereits zugrunde gelegt wurden. Ob damit der Konflikt und die angekündigten Verfassungsprüfungen vom Tisch waren, blieb zu diesem Zeitpunkt offen. Klar war nur: Bis Jahresende sollte ein Gesetzesvorschlag vorliegen, und das nächste Treffen der Gesundheitsministerien war für Ende April angesetzt. Für Pflegefachpersonen ist die Reform deshalb relevant, weil sie über Personalausstattung, Versorgungsstrukturen und die Frage entscheidet, welche Leistungen künftig an welchem Standort erbracht werden.

ICN-Report „Recover to Rebuild": Globaler Pflegenotstand nach der Pandemie

Das zweite große Thema der Folge ist eine Veröffentlichung des International Council of Nurses (ICN). Der ICN ist der internationale Dachverband für Pflegefachpersonen: Über 130 nationale Verbände sind dort organisiert, womit der Verband nach eigenen Angaben rund 28 Millionen Pflegefachpersonen weltweit vertritt. Für Deutschland sitzt der DBfK im ICN. Gegründet wurde der Verband bereits 1899 – er blickt also auf eine lange Geschichte zurück.

Der ICN veröffentlicht jährlich einen Report, der die Probleme von Pflegefachpersonen beschreibt und zugleich Lösungsvorschläge für Politik, Kliniken und Arbeitgeber:innen liefert. Der Bericht dieses Jahres trug den Titel „Recover to Rebuild: Investing in the Nursing Workforce for Health System Effectiveness". Dafür wertete der ICN weltweit veröffentlichte Studien aus und beschrieb die Folgen der Pandemie für die Gesundheitssysteme – mit besonderem Blick auf die Pflege. Zu den zentralen Befunden zählten hohe psychische und physische Belastungen wie Burnout und Depressionen sowie ein weltweit stetig wachsender Mangel an Pflegefachpersonen. Die zentralen Aussagen und Materialien dazu hat der ICN auf seiner Website veröffentlicht.

Ein wichtiger Punkt für die Einordnung: Wohlhabendere Länder wie Deutschland können Pflegefachpersonen aus dem Ausland anwerben – und verschärfen damit den Mangel in den Herkunftsländern. Der ICN nannte als Beispiel die Philippinen, wo bereits damals rund 350.000 Pflegefachpersonen fehlten. In vielen dieser Länder tragen Pflegefachpersonen eine noch zentralere Rolle im Gesundheitssystem als hierzulande. Der ICN prognostizierte – wie schon im Vorjahr – einen globalen Mangel von etwa 13 Millionen Pflegefachpersonen in den kommenden Jahren und sprach von einem „Global Health Emergency", einem globalen Gesundheitsnotstand.

Die Kritik des Verbands richtete sich vor allem dagegen, dass das von der Pandemie gebeutelte Pflegepersonal nun mit noch mehr Einsatz die Gesundheitssysteme wieder aufbauen solle – ohne dass entsprechend in seine Unterstützung investiert werde. Ohne solche Investitionen, so der ICN, könne sich kein Gesundheitssystem langfristig von der Pandemie erholen. Konkret rief der Verband die nationale Politik dazu auf, sofort für sichere Schichtbesetzungen zu sorgen, bei künftigen Pandemien zügig Impfstoff für Pflegefachpersonen bereitzustellen und mehr Ausbildungs- beziehungsweise Studienplätze zu schaffen. Auf internationaler Ebene sollte die Staatengemeinschaft Länder mit niedrigerem Einkommen dabei unterstützen, die Abwanderung ihrer Pflegefachpersonen zu verhindern. Auch Arbeitgeber:innen und Organisationen sah der ICN in der Pflicht – andernfalls drohten als Folge fehlender Unterstützung weiter Demonstrationen und Streiks für bessere Arbeitsbedingungen und sichere Besetzungen.

Leiharbeit in der Pflege: Laumann und Lauterbach mit gegensätzlichen Linien

NRW-Gesundheits- und Arbeitsminister Karl-Josef Laumann positionierte sich gegen ein Verbot der Zeitarbeit in Kliniken und Pflegeheimen. Auch eine Deckelung von Entgelten und eine Beschränkung von Vermittlungsprämien lehnte sein Ministerium ab. Die Probleme durch Personalüberlastung seien zwar bekannt, Leiharbeit solle aber nur in Krisensituationen und als letztes Mittel eingesetzt werden. Als Alternative verwies das Ministerium auf sogenannte Springer-Konzepte, bei denen Personal gezielt eingestellt wird, um kurzfristige Ausfälle aufzufangen.

Fast zeitgleich wurde bekannt, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Leiharbeit in der Altenpflege faktisch verbieten wollte. Laut einem damaligen Entwurf der Pflegereform sollten die Mehrkosten für den Einsatz von Leiharbeiter:innen künftig nicht mehr den Pflegekassen in Rechnung gestellt werden dürfen; als Obergrenze sollten die branchenüblichen Tariflöhne gelten. Damit standen sich zwei gegensätzliche Linien gegenüber – ein Thema, das Pflegefachpersonen unmittelbar betrifft, weil es Einkommen, Personaleinsatz und Arbeitsbedingungen prägt.

Deutscher Pflegerat fordert eigene Bildungskonferenz für die Pflege

Der Deutsche Pflegerat (DPR) forderte anlässlich des Bildungsgipfels in Berlin eine eigene Bildungskonferenz für die Pflege- und Gesundheitsfachberufe. DPR-Präsidentin Christine Vogler verwies auf die Bedeutung von Bildung für eine gute medizinische, therapeutische und pflegerische Versorgung. Trotz eines bundeseinheitlichen Pflegeberufegesetzes sei die Bildungsstruktur stark zersplittert – besonders bei der Ausbildung zur Pflegefachassistenz. In der Langzeitpflege habe Deutschland zudem den niedrigsten Bildungsstand der Pflegenden im europäischen Vergleich. Der DPR forderte verbindliche, bedarfsgerechte Akademisierungsquoten sowie klare Arbeitsfelddefinitionen und Einsatzmöglichkeiten für hochschulisch ausgebildete Pflegefachpersonen. Die entsprechende Forderung des Deutschen Pflegerats wurde dazu veröffentlicht.

Niedersachsen: Erste Ethikkommission für Pflegeberufe konstituiert

Zum 1. Januar 2023 hatte das niedersächsische Sozialministerium eine Ethikkommission für Pflegeberufe eingerichtet; am 17. März 2023 fand in Göttingen die konstituierende Sitzung statt. Unabhängig von verbandlichen oder politischen Interessen soll die Kommission Pflegende bei ethischen Fragen stärken – etwa im Umgang mit Menschen mit Demenz oder mit Sterbe- und Suizidwünschen. Es handelt sich um die erste Ethikkommission dieser Art in Deutschland. Unter den 17 Mitgliedern sind Personen aus Pflegepraxis, Pflegewissenschaft, Philosophie, Theologie, Rechtswissenschaften und Gesundheitsökonomie vertreten, ebenso Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung und deren Angehörige. Wer mehr wissen möchte, findet die Details in der Mitteilung des niedersächsischen Sozialministeriums.

Rheinland-Pfalz: Erste Absolvent:innen der generalistischen Pflegeausbildung

In Rheinland-Pfalz wurden die ersten Absolvent:innen der generalistischen Pflegeausbildung geehrt. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, betonte, der umfassende Berufsabschluss „Pflegefachfrau" und „Pflegefachmann" bedeute für die Fachkräfte mehr Flexibilität, weil sie explizit für alle Aufgabenbereiche ausgebildet seien. Die Vereinheitlichung soll zudem helfen, bestehende Benachteiligungen abzubauen – etwa bei der Bezahlung in der Altenpflege. Ein weiterer Vorteil: Die generalistische Ausbildung wird im gesamten EU-Ausland anerkannt, was zuvor in einigen Bereichen wie der Altenpflege nicht durchgehend der Fall war.

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Quellen