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Diese Episode erschien am 04.11.2023 — einzelne Zahlen oder Regelungen können sich seither geändert haben.
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Das Wichtigste in Kürze
  • Bayerns Koalitionsvertrag setzt im Gesundheitswesen auf Kontinuität statt große Pflegereformen.
  • Die Pflegekammer NRW verabschiedet ihre erste eigene Weiterbildungsordnung.
  • ver.di kritisiert die Empfehlungen zu akademischen Aufgabenprofilen scharf – Gegenwind vom Deutschen Pflegerat.
  • Der Wissenschaftsrat fordert mindestens 20 Prozent akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen.

In dieser Folge laufen die Themen ungewöhnlich gut zusammen: Es geht um Landespolitik in Bayern, die erste Weiterbildungsordnung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen, einen handfesten Verbändestreit über akademische Aufgabenprofile und die lange erwarteten Empfehlungen des Wissenschaftsrats. Wir ordnen für dich ein, was zum Zeitpunkt der Folge Anfang November 2023 beschlossen, geplant oder umstritten war.

Bayerns Koalitionsvertrag: Kontinuität statt Pflegereform

Nach den Landtagswahlen im Oktober 2023 konnten sich CSU und Freie Wähler als stärkste Kräfte behaupten und bilden für die kommenden fünf Jahre erneut die Regierungskoalition im Freistaat. Markus Söder wurde Anfang November als Ministerpräsident bestätigt, und auch im Gesundheitsministerium blieb mit Klaus Holetschek alles beim Alten. Der Koalitionsvertrag für 2023 bis 2028 trägt den Titel „Freiheit und Stabilität für ein modernes, weltoffenes und heimatverbundenes Bayern" – große, wegweisende Ideen für das Gesundheitswesen sucht man darin allerdings vergeblich.

Beim Thema Krankenhausstruktur setzt die Landesregierung auf Erhalt und Investition: Die Fördermittel sollten in den nächsten fünf Jahren auf rund eine Milliarde Euro steigen, ein Großteil davon für Kliniken im ländlichen Raum. Damit positioniert sich Bayern bewusst gegen mögliche Klinikschließungen im Zuge der bundesweiten Krankenhausreform. Fairerweise gilt: Die großen Weichen werden in Berlin gestellt, und im Bundesrat fehlen der bayerischen Regierung die Mehrheiten für eigene Initiativen. Auch die Akademisierung der Hebammenausbildung will man „fortführen" – was insofern bemerkenswert ist, als diese ohnehin bereits beschlossen und durch EU-Vorgaben gesetzt ist.

Für Pflegefachpersonen, Pflegeempfänger:innen und pflegende Angehörige ist vor allem auffällig, was fehlt. 8.000 zusätzliche Pflegeheimplätze, die Fortführung des Landespflegegelds und Springerpools in der Langzeitpflege stehen im Programm – die Akademisierung der Pflege dagegen wird mit keinem Wort erwähnt. Statt von Community Health Nursing ist von der „Gemeindeschwester" die Rede, ohne dass klar wird, was genau gemeint ist. Während die Zahl der Medizinstudienplätze weiter steigen soll, fehlt ein vergleichbares Bekenntnis zu Studienplätzen in der Pflege. Immerhin kündigt der Vertrag eine „weitere Stärkung der Unabhängigkeit der Vertretung des Pflegeberufsstands" an – ein Hinweis darauf, wie sich die Vereinigung der Pflegenden in Bayern entwickeln könnte.

Pflegekammer NRW verabschiedet erste Weiterbildungsordnung

Am 24. Oktober 2023 hat die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen ihre erste Weiterbildungsordnung verabschiedet. Sie regelt zum einen organisatorische Fragen: Was eine Weiterbildung ausmacht, wer weiterbilden darf, welche Voraussetzungen für die Prüfung gelten und was bei Nichtantreten oder Nichtbestehen passiert. Zum anderen legt sie über Modulhandbücher inhaltlich fest, was in den einzelnen Weiterbildungen gelehrt werden muss.

Konkret beschrieben werden die Weiterbildungen zur Fachpflegeperson für Intensivpflege und Anästhesie, für pädiatrische Intensivpflege und Anästhesie, für psychische Gesundheit, für den Operationsdienst sowie die Fachkraft für Hygiene und Infektionsprävention. Ein für alle Fachweiterbildungen einheitliches Basismodul mit dem Titel „Beziehungen gestalten und Projekte planen" gliedert sich in Interaktion und Beziehungsgestaltung, ethisches Handeln, Anleitung, Beratung und Coaching sowie Grundlagen des Projektmanagements.

Auch die Anerkennung von Abschlüssen ist geregelt: Staatliche Weiterbildungsabschlüsse aus anderen Bundesländern werden anerkannt, die Bezeichnungen dürfen also weitergeführt werden – wer etwa mit einer abgeschlossenen Fachweiterbildung Intensivpflege nach NRW zieht, muss sich keine Sorgen um seinen Titel machen. Nichtstaatliche Qualifizierungen können unter bestimmten Bedingungen ebenfalls anerkannt werden. Kritik kam vom Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest, der über seine in die Kammer gewählten Mitglieder selbst an der Ordnung beteiligt war: Sie sei ein erster Schritt in die richtige Richtung, aber unzureichend ausformuliert, nicht anschlussfähig an das Pflegeberufegesetz und vernachlässige die Durchlässigkeit ins hochschulische Bildungssystem. Der Verband fordert eine zeitnahe Überarbeitung. Entscheidend bleibt: In NRW entscheidet künftig die Kammer und nicht mehr Arbeitgeber allein, wer welchen Weiterbildungstitel tragen darf.

Streit um Aufgabenprofile akademisch qualifizierter Pflegefachpersonen

In der vorigen Folge ging es bereits um die Empfehlungen zu Aufgabenprofilen akademisch qualifizierter Pflegefachpersonen aus der Konzertierten Aktion Pflege. Sie richten sich an die Verantwortlichen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen und beschreiben mit Beispielen, wie hochschulisch qualifizierte Pflegefachpersonen in die direkte Pflegepraxis eingebunden werden können. Ziel ist es, vom Flickenteppich unterschiedlichster Tätigkeitsprofile wegzukommen und wissenschaftlich basierte Problemlösungen systematisch in die personennahe Pflege zu integrieren.

Bemerkenswert: Die Gewerkschaft ver.di saß in der zuständigen Arbeitsgruppe und hat an den Empfehlungen mitgearbeitet – kritisiert sie nach der Veröffentlichung aber scharf. In ihrer Stellungnahme warnt sie vor einer Spaltung der Berufsgruppe und einer Hierarchisierung in der Pflege. Die neuen Profile stünden in Konkurrenz zu denen beruflich ausgebildeter Pflegefachpersonen. Kritisiert wird zudem, dass die Arbeitgeberseite – konkret die kommunalen Arbeitgeberverbände und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder – nicht eingebunden gewesen sei.

Der Deutsche Pflegerat hält dagegen: Präsidentin Christine Vogler betont, wissenschaftlich fundiertes Wissen spiele in der heutigen Pflege eine zentrale Rolle, und Deutschland hinke im Vergleich zu anderen europäischen Ländern hinterher. Eine Spezialisierung über akademische Qualifikation sei nicht praxisfern, sondern zeitgemäß. Der Pflegerat wirft ver.di vor, mit dem Reden von Konkurrenz und komplexen Pflegetätigkeiten einen Keil zwischen die Berufsgruppen zu treiben und unnötige Schranken aufzubauen, die es in der Praxis nicht gebe. Die Redaktion ordnet ein: Ängste vor Veränderung sind ernst zu nehmen, und Beschäftigte müssen bei solchen Prozessen mitgenommen werden – genau das aber gelingt mit einer Zuspitzung auf Spaltung kaum. Im Kern geht es um eine bessere Versorgung der Patient:innen, die international nachweislich auch durch unterschiedliche Qualifikationsniveaus erreicht wird.

Wissenschaftsrat: mindestens 20 Prozent akademisch qualifizierte Pflege

Nach mehrfacher Verschiebung hat der Wissenschaftsrat seine Empfehlungen zur Akademisierung der Gesundheitsfachberufe aktualisiert. Das Gremium berät Bund und Länder in Fragen der Hochschul-, Wissenschafts- und Forschungsentwicklung und besteht aus 32 Mitgliedern, die der Bundespräsident beruft – darunter Vertreter:innen großer Wissenschaftsorganisationen wie der Deutschen Forschungsgemeinschaft, der Max-Planck-Gesellschaft, der Hochschulrektorenkonferenz, der Helmholtz-Gemeinschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft und der Leibniz-Gemeinschaft. Die letzte Empfehlung von 2012 hatte eine Akademisierungsquote von zehn bis 20 Prozent vorgesehen – erreicht wurden in der Pflege je nach Quelle nur ein bis 2,5 Prozent.

Begründet wird der Bedarf mit demografischem und epidemiologischem Wandel: mehr chronische Erkrankungen, mehr Multimorbidität, mehr Pflegebedürftigkeit, dazu Digitalisierung, Verlagerung von Aufgaben in den ambulanten Sektor und die berufsdemografische Entwicklung. Diese komplexeren Versorgungslagen, so der Wissenschaftsrat, lassen sich ohne akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen kaum steuern. Im Zentrum steht die Forderung nach wissenschaftlicher Disziplinenbildung – die Pflege-, Hebammen- und Therapiewissenschaft soll schneller und gezielter ausgebaut werden, etwa durch Partnerschaften zwischen Hochschulen für angewandte Wissenschaft, Universitäten und Universitätsmedizin, durch klinische Professuren, eigene Forschungszentren und mehr wissenschaftliche Stellen für Postdocs und Mitarbeitende.

Für die hochschulische Qualifikation selbst setzt der Wissenschaftsrat auf primärqualifizierende, dual aufgebaute Bachelorstudiengänge, wie sie das Pflegestudiumstärkungsgesetz festigt, und auf den Ausbau klientennaher Masterstudiengänge. Unverändert gilt die Empfehlung von mindestens 20 Prozent akademisch qualifizierten Fachpersonen – man bewegt sich also weg von der alten Spanne klar an die obere Grenze. Für die Praxis fordert das Gremium berufliche Zielpositionen, größere Autonomie bei versorgungsrelevanten Aufgaben und attraktive Karrierewege, damit Pflegefachpersonen länger im Beruf bleiben – im Schnitt verlassen sie ihn bisher nach rund sieben Jahren. Der Vorsitzende Wolfgang Wick fasst es so zusammen: Wer die Gesundheitsversorgung halten und verbessern wolle, brauche attraktive Gesundheitsfachberufe mit mehr Autonomie und Entscheidungskompetenz, wie sie international längst üblich seien.

Kurznachrichten

Zum 1. Januar 2024 sollte die Pflegepersonaluntergrenzenverordnung um den Bereich Neurochirurgie erweitert werden. Geplant war ein Verhältnis von neun Patient:innen je Pflegefachperson in der Tagschicht und 18 zu 1 in der Nachtschicht. Laut Bundesgesundheitsministerium wären damit ab 2024 rund 93 Prozent der Fälle von Untergrenzen erfasst.

Außerdem hat das Krankenhaustransparenzgesetz den Bundestag passiert. Ab Mai 2024 sollte begleitend zur Krankenhausreform ein Verzeichnis über die Leistungen der Kliniken entstehen. Die Krankenhäuser übermitteln die nötigen Angaben an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK), das die Daten aufbereitet; das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) bereitet sie für das Verzeichnis auf. Geplant waren Informationen zu Fallzahlen nach Leistungsgruppen, zum vorgehaltenen ärztlichen und pflegerischen Personal, zu Komplikationsraten ausgewählter Eingriffe und zur Zuordnung der Häuser zu Versorgungsstufen – übersichtlich, verständlich, interaktiv und fortlaufend aktualisiert.

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Quellen