- Das BMG-Eckpunktepapier soll Pflegefachpersonen erweiterte Befugnisse und heilkundliche Aufgaben übertragen.
- Verbände und Kammern begrüßen die Pläne überwiegend, Hausärzt:innen mahnen offene Fragen an.
- Pflegekammer Baden-Württemberg startet Registrierung; Pflegepionierin Ruth Schröck verstorben.
In der ersten Folge des Jahres dreht sich alles um ein Papier, das kurz vor der politischen Winterpause für reichlich Gesprächsstoff gesorgt hat: das Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums zum geplanten Pflegekompetenzgesetz. Hinzu kommen die Reaktionen aus Verbänden und Kammern – und zum Abschluss zwei Kurznachrichten.
Eckpunktepapier zum Pflegekompetenzgesetz: Was geplant ist
Auf dem Deutschen Pflegetag hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach angekündigt, die Pflege werde künftig „mehr dürfen und mehr können“. Was damit gemeint war, wurde zum Zeitpunkt dieser Folge etwas konkreter: Das Bundesgesundheitsministerium legte Ende des Jahres 2023 ein Eckpunktepapier vor, das den Rahmen für ein späteres Pflegekompetenzgesetz absteckt. Die Inhalte lassen sich grob in mehrere Themenfelder gliedern – von der ambulanten und Langzeitpflege über heilkundliche Tätigkeiten und neue Berufsbilder bis hin zur berufspolitischen Vertretung und zur Personalbemessung.
Erweiterte Befugnisse in ambulanter und Langzeitpflege
Geplant war, die Befugnisse von Pflegefachpersonen je nach Qualifikation auch in der häuslichen und ambulanten Krankenpflege auszuweiten – etwa in sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen wie Level-1i-Kliniken, Gesundheitskiosken oder Primärversorgungszentren. Geprüft werden sollte zudem, ob Leistungen der häuslichen und ambulanten Pflege künftig von Pflegefachpersonen selbst verordnet werden können.
Ein weiterer Vorschlag betraf die Feststellung des Pflegebedarfs: In Modellprojekten gemeinsam mit dem Medizinischen Dienst sollte erprobt werden, ob Pflegefachpersonen den Pflegebedarf im Rahmen ihrer ohnehin geleisteten Versorgung selbst einschätzen können. Dabei ging es um zwei Fragen – ob der Medizinische Dienst dadurch entlastet wird und ob die Einschätzungen übereinstimmen. Weitergedacht sollte dies auch im Entlassmanagement im Krankenhaus greifen, um eine bessere Anschlussversorgung sicherzustellen.
Heilkundliche Aufgaben in der Regelversorgung
Bislang war die Übernahme heilkundlicher Tätigkeiten durch entsprechend qualifizierte Pflegefachpersonen auf Modellvorhaben beschränkt. Diese Modellklausel sollte gestrichen werden, sodass qualifizierte Pflegefachpersonen erweiterte Versorgungsaufgaben generell in der Regelversorgung übernehmen können – etwa in der Wundversorgung oder in der Betreuung von Menschen mit Demenz oder Diabetes. Bemerkenswert: Vorgesehen war dies nicht nur für Pflegefachpersonen mit akademischem Abschluss, sondern ausdrücklich auch für solche mit entsprechender Fachweiterbildung.
Neue Berufsbilder und mehr Mitgestaltung
Gestärkt werden sollten zudem Berufsbilder nach internationalem Vorbild, namentlich die Advanced Practice Nurse und die Community Health Nurse. Zu ihren Aufgaben sollten die Ausübung von Heilkunde, die Verordnung pflegerischer Leistungen und die Verordnung bestimmter Medikamente zählen – tätig im stationären wie im ambulanten Setting. Weil es bislang nur wenige entsprechend qualifizierte Personen gibt, kündigte das Ministerium an, die Ausbildung zu fördern, etwa über Stipendienprogramme, die auch ein Studium im Ausland und den Erwerb einer Masterqualifikation ermöglichen sollen.
Berufspolitisch sah das Papier zwei Punkte vor: Das Amt der oder des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung sollte gesetzlich verankert werden, und die Profession sollte eine zentrale berufsständische Vertretung auf Bundesebene erhalten – ausgestattet mit Befugnissen zur Weiterentwicklung von Berufsverständnis und Berufsrollen. Bei der Personalbemessung in der Langzeit- und akutstationären Pflege ging es schließlich um einen bedarfsgerechten Qualifikationsmix: Eine wissenschaftliche Begleitung und eine eigene Geschäftsstelle sollten die Umsetzung der Personalbemessungsinstrumente koordinieren.
Für Pflegefachpersonen ist das relevant, weil hier viele Bausteine zusammenkommen, die den Beruf eigenständiger und attraktiver machen könnten – vorausgesetzt, die Eckpunkte werden tatsächlich in ein Gesetz überführt. Zum Zeitpunkt der Folge handelte es sich ausdrücklich um ein Eckpunktepapier, also um eine Absichtserklärung, noch nicht um beschlossenes Recht.
Verbände und Kammern begrüßen die Pläne überwiegend
Das Echo aus Verbänden und Kammern fiel zum Zeitpunkt der Folge auffallend positiv aus. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) wertete die Eckpunkte als überfälligen Schritt: Sie zeigten, dass der Stellenwert professioneller Pflege für die Gesundheitsversorgung anerkannt werde. Besonders hervorgehoben wurden die eigenverantwortliche Verordnung häuslicher Krankenpflege, die geplante Feststellung von Pflegebedürftigkeit durch Pflegefachpersonen sowie die Einführung der Berufsbilder Advanced Practice Nursing und Community Health Nursing. Gelobt wurde zudem, dass die Kompetenzerweiterung in einem mehrstufigen Modell angelegt sei, das Ausbildungs-, Weiterbildungs- und akademische Abschlüsse berücksichtigt und so Durchlässigkeit ermöglicht.
Auch der Deutsche Pflegerat zeigte sich zuversichtlich und bezeichnete die Vorschläge als durchweg richtig. Als besonderen Meilenstein wertete er die geplante berufsständische Vertretung der Profession auf Bundesebene. Zugleich verwies der Pflegerat darauf, dass im Detail noch einige Fragen zu klären seien. Ähnlich äußerte sich die Vizepräsidentin der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, die die Inhalte als längst überfällig und richtungsweisend einordnete und begrüßte, dass eine Umsetzung bereits in den folgenden Monaten angestrebt wurde.
Eine etwas zurückhaltendere Einordnung kam aus der Ärzteschaft: Die Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Nicola Buhlinger-Göpfarth, hielt es grundsätzlich für richtig, die Pflege zu stärken und Kompetenzen breiter einzusetzen. Offen blieben aus ihrer Sicht aber Fragen zu Budgetverantwortung, Haftung und Grenzen der neuen Aufgaben. Außerdem äußerte sie die Sorge, die Versorgungslandschaft könne für Patient:innen durch die Vielzahl der Leistungserbringer unübersichtlicher werden. Insgesamt überwog jedoch deutlich die Zustimmung – und manche Frage klärt sich womöglich schon, wenn man sich näher mit den Konzepten Advanced Practice Nursing und Community Health Nursing befasst.
Kurznachrichten
Pflegekammer Baden-Württemberg: Registrierung läuft an
Wer in Baden-Württemberg pflegerisch tätig ist, dürfte zum Zeitpunkt der Folge bereits Post von der Landespflegekammer erhalten haben oder in Kürze erhalten: Die Informationsschreiben wurden damals verschickt, womit der Registrierungsprozess in seine finale Phase ging. Aus der Kammer hieß es sinngemäß, die Pflege brauche eine eigene Stimme, um auf Augenhöhe mit anderen Berufsgruppen mitsprechen und ihre Interessen wirksam vertreten zu können.
Nachruf: Ruth Schröck verstorben
Mit einer traurigen Nachricht endet die Folge: Ruth Schröck, Deutschlands erste Professorin für Pflege, ist am 30. Dezember 2023 im Alter von 92 Jahren verstorben. Sie war für die Weiterentwicklung und Akademisierung der Pflege in Deutschland von herausragender Bedeutung. Nach ihrer Lehrtätigkeit an der Hochschule Osnabrück betreute sie auch nach ihrer Emeritierung noch das Promovendenkolleg an der Universität Witten/Herdecke. Sie war Trägerin des Bundesverdienstkreuzes Erster Klasse. Mit ihr verliert die Pflegelandschaft eine Schlüsselfigur.
Zum Weiterhören
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