🗓️
Diese Episode erschien am 09.04.2020 — einzelne Zahlen oder Regelungen können sich seither geändert haben.
💡
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Pflegekammer Niedersachsen vertritt rund 90.000 Pflegefachpersonen als Körperschaft öffentlichen Rechts.
  • Das Pflegefachberuferegister liefert erstmals belastbare Daten zur Versorgungslage im Flächenland.
  • Statt Mitgliedsbeiträgen finanziert das Land die Kammer mit sechs Millionen Euro pro Jahr.
  • Eine Vollbefragung im Rahmen der Evaluation entscheidet über die Zukunft der Kammer.
  • Ohne Kammer verlöre die Pflege Selbstverwaltung, Daten und politischen Einfluss.

Kaum ein Thema spaltet die Pflege in Niedersachsen so sehr wie die Pflegekammer. Im April 2020 – mitten in den ersten Wochen der Corona-Pandemie – stand eine entscheidende Weichenstellung bevor: eine Vollbefragung aller Mitglieder, die über die Zukunft der Selbstverwaltung entscheiden sollte. Grund genug, einmal in Ruhe und sachlich aufzuräumen mit Gerüchten, Halbwissen und alten Wunden. Zu Gast war Nora Wehrstedt, Gesundheits- und Krankenpflegerin im Klinikum Braunschweig, Pflegefachleitung in der Herz- und Gefäßchirurgie – und Vizepräsidentin der Pflegekammer Niedersachsen. Wichtig zu wissen: Sie arbeitet weiterhin im Dreischichtsystem am Bett. Das oft gestreute Gerücht, in der Kammer säßen nur Menschen, die mit dem Pflegealltag nichts mehr zu tun haben, stimmt also nicht.

Eine Kammer wie jede andere – nur eben für die Pflege

Niedersachsen war neben Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein eine von drei Pflegekammern in Deutschland – und mit knapp 90.000 Pflegefachpersonen die größte. Dazu zählen alle drei klassischen Abschlüsse: Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Die Kammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit Teil der berufsständischen Selbstverwaltung – genauso wie die Ärztekammer, die Apothekerkammer oder die Handwerkskammer. Wer wissen will, was sich hinter diesem sperrigen Begriff verbirgt, findet eine gute, kompakte Erklärung im Erklärvideo zur Frage „Pflegeberufekammer – was ist das überhaupt?".

Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts übernimmt per Hoheitsakt staatliche Aufgaben. Bei der Pflegekammer sind das zum Beispiel die Berufsordnung und die Regelung der Weiterbildung. Eine wichtige Klarstellung, die immer wieder untergeht: Die Fortbildung gehört ausdrücklich nicht dazu – die Kammer ist nur für die Weiterbildung zuständig. Ziel einer solchen Körperschaft ist es immer, das Wohl der Allgemeinheit und das ihrer Mitglieder im Blick zu behalten.

Vom Förderverein bis zur Kammerversammlung

Die Pflegekammer kam nicht über Nacht. Seit fast 30 Jahren gab es Bewegungen von Pflegenden und Berufsverbänden, die eine berufliche Selbstverwaltung forderten. In Niedersachsen kämpfte ein eigens gegründeter Förderverein über Jahre für dieses Ziel – und löste sich später folgerichtig auf, weil das in der Satzung verankerte Ziel erreicht war. 2013 begann der Dialog mit dem Ministerium, 2016 wurde das Kammergesetz für die Heilberufe in der Pflege verabschiedet, 2017 nahm der Errichtungsausschuss seine Arbeit auf. Im August 2018 konstituierte sich schließlich die Kammerversammlung – nach einer Wahl, an der rund 46.000 wahlberechtigte Mitglieder teilnehmen konnten.

Die Aufbauarbeit war enorm: Ordnungen, Strukturen, Prozesse – all das musste mit Blick auf die Zukunft entworfen werden, ohne genau zu wissen, was später einmal gebraucht würde. In der Kammerversammlung sitzen Menschen aus ganz unterschiedlichen Bereichen, auch Vertreter:innen von Gewerkschaften und Berufsverbänden. Das ist kein Problem, im Gegenteil: Diese Vielfalt bringt unterschiedliche Perspektiven ein – vom Krankenhaus über die ambulante Pflege bis zur Reha oder Schulgesundheitspflege.

„Ich glaube, wir sind immer noch zu wenig mit 30 Köpfen. Damit können wir nie die gesamte Pflege in Gänze abdecken. Dafür brauchen wir die Mitglieder, die uns ihre Sorgen, Ideen und Bedürfnisse zutragen." — Nora Wehrstedt

Warum Daten über Leben und Versorgung entscheiden

Eine der zentralen Aufgaben, die keine Gewerkschaft und kein Berufsverband leisten kann, ist die Registrierung aller Pflegefachpersonen im sogenannten Pflegefachberuferegister. Daraus ergibt sich ein wahrer Datenschatz. Die erste Auswertung für das Jahr 2018 brachte Zahlen ans Licht, die für viele am Bett wenig überraschend, für die Politik aber ein Weckruf waren: Das Durchschnittsalter lag bei 45 Jahren, rund 38,5 Prozent der Pflegenden waren über 50. Rechnet man das hoch, scheiden in 15 Jahren fast 40 Prozent von 90.000 Menschen aus dem Beruf aus.

Noch eindrücklicher wird es im Flächenland: Auf 1.000 Einwohner:innen kamen rechnerisch 7,51 Pflegefachpersonen – auf 100 Einwohner:innen also nur eine Dreiviertel-Pflegefachperson, von der man nicht einmal weiß, ob sie in Voll- oder Teilzeit arbeitet. Während Hannover überdurchschnittlich gut versorgt war, sah es etwa im Landkreis Lüchow-Dannenberg dramatisch dünn aus. Genau hier liegt ein oft übersehener Punkt: Die Kammer kann nicht nur für die Pflegenden sprechen, sondern sichtbar machen, wo die Versorgung der Gesellschaft ins Wanken gerät. Wer heute gesund ist, denkt nicht daran – wer aber in 20 Jahren pflegebedürftig wird, könnte vor leeren Heimbetten stehen, weil schlicht niemand da ist, der sie betreut. Wie tiefgreifend solche Auswertungen sein können, zeigt auch der Report zur Auswertung sozialer Dienstleistungen.

„Wir können auf eine professionelle Art und Weise Fakten darlegen, die nicht nur emotionalisiert sind. Und wenn wir Politiker:innen diese Zahlen zeigen, merkt man, dass es bei ihnen anfängt zu rattern – weil sie in den letzten Jahrzehnten ziemlich geschlafen haben, was Pflege angeht." — Nora Wehrstedt

Berufsordnung, Weiterbildung, Ethikkommission

Die Kammer arbeitet in sechs Ausschüssen – darunter Weiterbildung, Berufsordnung und Qualitätsentwicklung. Die Weiterbildung wurde der Kammer zum 1. Januar 2019 übertragen. Erstmals gestaltet die Pflege ihre eigenen Weiterbildungsinhalte – etwa für Anästhesie und Intensiv oder onkologische Pflege –, statt dass andere Berufsgruppen mitmischen. Die Berufsordnung wiederum legt Rechte und Pflichten fest und ist laut juristischem Gutachten auch gegenüber Arbeitgebern bindend. Stichwort vorbehaltene Tätigkeiten: Mit einer Berufsordnung im Rücken kann eine Pflegefachperson dem Arbeitgeber gegenübertreten und sagen, dass etwas so nicht geht – genau wie Ärzt:innen es längst tun.

Die Erarbeitung der Berufsordnung lief partizipativ: in mehreren Veranstaltungsrunden quer durch Niedersachsen, von World-Cafés bis zu Vorträgen von Pflegerechtler Prof. Dr. Robert Roßbruch. Eine geplante Online-Umfrage sollte sicherstellen, dass auch Pflegende erreicht werden, die sonst kaum teilnehmen können – etwa auf den ostfriesischen Inseln. Hinzu kommen eine Ethikkommission, Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben und die Mitarbeit in Gremien wie der Enquete-Kommission. Das Argument, die Kammer habe keinen politischen Einfluss, greift damit zu kurz.

Das Beitragsdebakel von Weihnachten 2018

Kein Thema hat der jungen Kammer so geschadet wie die Beitragsbescheide, die ausgerechnet vor Weihnachten 2018 verschickt wurden. Anders als Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein erhielt Niedersachsen keine Anschubfinanzierung – obwohl eine solche zwischenzeitlich im Haushaltsplan stand und dann unerklärlich wieder verschwand. Personal, Räume und aufgenommene Darlehen mussten also über Mitgliedsbeiträge gedeckt werden.

Hier lohnt der genaue Blick, weil bis heute viel durcheinandergeht: Die Beitragsordnung sah 0,4 Prozent des steuerpflichtigen Jahreseinkommens vor – abzüglich Werbungskosten. Diese 0,4 Prozent wurden bewusst gewählt, weil sie gerecht sind: Eine Pflegedirektion mit hohem Gehalt zahlt mehr, eine Teilzeitkraft entsprechend weniger. Damit das rechtlich Bestand hat, brauchte es laut Verwaltungsverfahrensrecht eine Obergrenze – und die wurde bei 70.000 Euro angesetzt. Genau diese Zahl löste den Schock aus, obwohl sie für die allermeisten Mitglieder nie relevant war. Im Vergleich liegt der Beitrag damit immer noch niedriger als ein Gewerkschaftsbeitrag.

„Wir hätten vielleicht schreiben sollen: Liebe Leute, wir nehmen 0,4 Prozent – und zwar von jedem, nicht fünf Euro pauschal. Vielleicht wäre das besser angekommen." — Nora Wehrstedt

Sechs Millionen vom Land – Rettung oder neue Abhängigkeit?

Im November 2019 kündigte die Landesregierung an, die Kammer mit sechs Millionen Euro jährlich zu unterstützen – aber nur, wenn sie keine Mitgliedsbeiträge mehr erhebt und bereits gezahlte Beiträge zurückerstattet. Zum Zeitpunkt der Aufnahme war das Geld noch nicht geflossen, und auch die Rückzahlung verzögerte sich, weil tausende rechtskräftige Bescheide formell aufgehoben und neu erstellt werden müssen.

Diese Landesförderung erfüllt rechtlich weiterhin den Charakter einer Kammer: Laut Gesetz erhebt die Kammer Beiträge nur, „soweit sonstige Einnahmen nicht zur Verfügung stehen". Doch die Frage nach Unabhängigkeit liegt auf der Hand. Das Ziel der Kammer war, die Mittel frei von politischen Bedingungen verwenden zu dürfen. Dass die Politik mit dieser Lösung vor allem Ruhe in eine aufgeheizte Debatte bringen wollte, ist offensichtlich – wie sich auch in der Landtagsdebatte zur Pflegekammer zeigte.

Eine Evaluation, die niemand fertig arbeiten ließ

Im Koalitionsvertrag war von Anfang an eine Evaluation festgeschrieben – nach Organisation und Wirkung, durchgeführt von einer unabhängigen Unternehmensberatung und finanziert vom Land. Genau hier liegt das eigentliche Paradoxon: Eine Institution, die seit ihrer Gründung mit Protesten, Rechtfertigungen und dem Beitragsdebakel beschäftigt war, soll nach kaum zwei Jahren ihre „Wirkung" nachweisen. Eine spürbare Wirkung – etwa mehr Personal am Bett – kann sich aber erst über Jahre entfalten. Die im Rahmen der Evaluation vorgesehene Vollbefragung wurde wegen Corona offiziell verschoben. Die zugehörige Evaluationsstudie zur Pflegekammer Niedersachsen liefert dazu wichtige Hintergründe.

Besonders kritisch ist die Frage nach den Kosten: Würde die Vollbefragung aus Beiträgen finanziert, wäre der Aufschrei groß. Weil sie aus Steuermitteln bezahlt wird, gilt sie plötzlich als gerechtfertigt – obwohl eine repräsentative Befragung kostengünstiger und mit den vorhandenen Daten problemlos möglich gewesen wäre. Im Beirat zur Evaluation saßen bewusst kritische Stimmen wie die Pflegestimme ebenso wie Befürworter:innen – eine ausgewogene Konstellation.

Warum laute Stimmen nicht die Mehrheit sind

Dass der Protest gegen die Kammer so dominant wirkte, hat nach Einschätzung von Nora Wehrstedt einen einfachen Grund: Menschen protestieren gegen etwas, nicht für etwas, das funktioniert. Wer einen guten Joghurt kauft, ruft schließlich nicht beim Discounter an, um sich zu bedanken – aber bei einem Fremdkörper im Becher schon. Die jahrzehntelange Enttäuschung der Berufsgruppe sitzt tief, und ein neues Konstrukt, das alles besser machen will, weckt verständlicherweise Misstrauen.

„30 Jahre wurde nichts gemacht, das Ding ist gegen die Wand gefahren worden – und wir sollen es jetzt retten. Das geht halt nicht von heute auf morgen. Ich bin gelernte Gesundheits- und Krankenpflegerin, nicht gelernte Vizepräsidentin." — Nora Wehrstedt

Was auf dem Spiel steht

Eine freiwillige Mitgliedschaft, wie sie Gegner:innen fordern, würde die Kammer faktisch zu einem Berufsverband machen – samt Verlust des vollständigen Datenregisters und der staatlichen Aufgaben. Unser gesamtes Gesundheitssystem funktioniert über Selbstverwaltung mit Pflichtmitgliedschaft: von der Krankenversicherung über die Ärzte- bis zur Apothekerkammer. Würde sich die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen davon verabschieden, fiele sie hinter alle anderen zurück. Ohne Kammer gäbe es niemanden mehr, der Gesetzesvorhaben pflegefachlich begutachtet, die Weiterbildung selbstbestimmt gestaltet und in den Gremien auf Augenhöhe mitredet. Und eine einmal abgewickelte Kammer baut so schnell niemand wieder auf. Wer das Konstrukt zurückdreht, verliert am Ende mehr – idealistisch wie finanziell, bis hin zum angestrebten Sitz im Gemeinsamen Bundesausschuss über eine künftige Bundespflegekammer.

Gerade die Corona-Krise zeigte, wie wertvoll eine fachliche Stimme der Pflege ist: Endlich wurde gefragt, was Pflegende davon halten, wenn etwa Medizinstudierende einspringen sollen – und man konnte erklären, warum eine dreijährige Ausbildung ihre Berechtigung hat und nicht jede Tätigkeit einfach delegierbar ist. Es geht nicht um Pro oder Contra Kammer, sondern darum, die Pflege zu stärken und voranzubringen. Dafür, so das Plädoyer dieser Episode, ist eine Pflegekammer ein gutes Instrument.

Zum Weiterhören


Weiterführende Links & Shownotes

Pflegekammer