- Bayern bringt im Bundesrat einen Antrag zur Eindämmung der Leiharbeit in der Pflege ein.
- An der Universitätsmedizin Mainz gibt es nach fünf Runden eine Tarifeinigung.
- Hitzeschutztag, steigende Kassenbeiträge, PUEG und Krankenhausreform-Kritik prägen die Kurznachrichten.
In Folge 51 des PflegeUpdates (Stand: 17. Juni 2023) dreht sich alles um zwei große Themen der vergangenen Wochen – die politische Debatte um Leiharbeit in der Pflege und eine Tarifeinigung in Mainz. Dazu kommen die wichtigsten Kurznachrichten. Hier bekommst du die Einordnung im Überblick.
Bayern bringt im Bundesrat einen Antrag zur Eindämmung der Leiharbeit ein
Am Sitzungsfreitag vor Veröffentlichung der Folge hat das Land Bayern im Bundesrat einen Antrag mit dem Titel „Eindämmung der Leiharbeit in der Pflege" eingebracht. Der bayerische Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek (CSU) beschreibt die zunehmende Leiharbeit als besorgniserregenden Trend zum Nachteil der Stammbelegschaften und will mit der Initiative erreichen, dass in allen Pflegebereichen gleichwertig gute Arbeitsbedingungen herrschen. Den vollständigen Wortlaut findest du im Antrag Bayerns zur Eindämmung der Leiharbeit.
Ein vollständiges Verbot ist damit nicht gemeint. Auch die Landesregierung räumt ein, dass Kolleg:innen aus der Leiharbeit bei Belegungsspitzen oder Erkrankungswellen Belastungen abfedern können. Im Kern geht es darum, Kosten für die Einrichtungen sowie für die Kranken- und Pflegekassen zu senken. Damit ist Bayern nicht allein: Mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) hatte das Bundesgesundheitsministerium bereits einen ersten Schritt gemacht, der dem Freistaat aber nicht weit genug geht. Mehr zum politischen Kontext liest du in der Meldung, dass die Initiative gegen Leiharbeit auf der Agenda steht.
Der Mechanismus läuft über die Finanzierung. In der Langzeitpflege sollen die Kostenträger künftig nur noch einen Anteil der Lohnkosten für Leiharbeit übernehmen. Vereinfacht gesagt: Liegt der Tariflohn einer festangestellten Pflegefachperson bei rund 3.400 Euro und der Lohn einer Leiharbeitskraft bei 4.400 Euro, bliebe eine Lücke von 1.000 Euro, die nicht finanziert wird. Das Problem dabei: In der Langzeitpflege werden Mehrkosten häufig schnell auf die Pflegebedürftigen umgelegt. Über diesen Umweg sollen die Einrichtungen angehalten werden, ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern – etwa durch höhere Gehälter, attraktivere Arbeitszeiten und eigene Lösungen für Personalausfall wie Springerpools. Krankenhäuser haben hier einen Vorteil, weil Springerpools dort weitgehend refinanziert werden. Genau deshalb fordert der Antrag, dass Mehrkosten für Springerkonzepte in ambulanten und stationären Einrichtungen nicht von den Pflegebedürftigen getragen werden müssen.
Die politische Erwartung lautet, dass Beschäftigte mit besseren Bedingungen und höheren Löhnen aus der Leiharbeit zurückkehren. Die betroffenen Pflegefachpersonen sehen das offenbar anders. Eine Umfrage unter Zeitarbeitskräften aus dem Januar und Februar 2023 ergab, dass nur rund 18 Prozent bei einem Verbot in eine Festanstellung wechseln würden, während 60 Prozent eher den Beruf wechseln oder Arbeitslosigkeit in Kauf nehmen würden. Zur Einordnung: Von etwa 1,4 Millionen beruflich Pflegenden in Deutschland sind weniger als 31.000 in der Leiharbeit beschäftigt. Es stellt sich also die Frage, ob es den Aufwand wert ist, rund 6.200 Kolleg:innen zurückzugewinnen, wenn zugleich rund 24.800 verloren gehen könnten. Die genauen Zahlen zur Leiharbeit lohnen einen genaueren Blick. Der Antrag wurde an den Gesundheitsausschuss des Bundesrates verwiesen und sollte in der Folgewoche erneut beraten werden.
Tarifeinigung an der Universitätsmedizin Mainz nach fünf Verhandlungsrunden
Nach einem längeren Tarifkonflikt, über den das PflegeUpdate bereits in Folge 46 berichtet hatte, gibt es an der Universitätsmedizin Mainz eine Einigung. Nach fünf Verhandlungsrunden konnten sich Verdi und die Universitätsmedizin auf gemeinsame Eckpunkte verständigen. Für Pflegefachpersonen am Standort bringt das Ergebnis spürbare Verbesserungen mit sich.
Vorgesehen war zum damaligen Stand eine Inflationsausgleichsprämie von 3.000 Euro für Vollzeitbeschäftigte, ausgezahlt in zwei Teilen; Teilzeitkräfte sollten sie anteilig erhalten, Auszubildende 1.600 Euro. Bei den Tabellenentgelten waren ab dem 1. Januar 2024 200 Euro plus weitere zwei Prozent geplant, ab dem 1. August 2024 noch einmal vier Prozent obendrauf. Ein zentraler Punkt: Examinierte Pflegefachpersonen, die nach der Ausbildung regulär auf Station arbeiten, sollten ab dem 1. Oktober 2023 statt in der Entgeltgruppe KR7 in KR8 eingruppiert werden – unter Mitnahme von Erfahrungsstufe und Stufenlaufzeit. Hinzu kamen eine Erhöhung des Nachtzuschlags und die Umwandlung der Pflegezulage.
Ebenfalls geregelt werden sollte die Eingruppierung von dreijährig ausgebildetem nichtpflegerischem medizinischem Personal, etwa Medizinischen Fachangestellten: Wenn sie auf Station ähnlich oder gleich wie die Pflege eingesetzt werden, sollen sie künftig in dieselbe Entgelttabelle aufgenommen werden, und zwar in KR7. Das war an vielen Standorten bisher unklar geregelt. Die Höhergruppierung von KR7 nach KR8 wirft zudem die Frage auf, wie mit Pflegefachpersonen verfahren wird, die bereits höher eingruppiert sind – etwa in Funktionsbereichen oder als Stations- und Bereichsleitung. Auch das sollte bis zum 1. Oktober 2023 neu bewertet werden. Darüber hinaus war vorgesehen, Auszubildende nach bestandener Prüfung grundsätzlich unbefristet zu übernehmen, ein Konzept zum schrittweisen Ausstieg aus der Leiharbeit zu entwickeln und gemeinsam mit Verdi ein Projekt zur Vier-Tage-Woche zu initiieren.
Endgültig abgeschlossen war das Paket zum Zeitpunkt der Folge noch nicht. Verdi-Mitglieder konnten bis zum 27. Juni 2023 online über das Verhandlungsergebnis abstimmen; anschließend standen Redaktionsgespräche an, in denen offene Details geklärt werden sollten. Im Großen und Ganzen lag damit aber eine Einigung vor.
Hitzeschutztag 2023: Forderung nach verbindlichen Hitzeschutzplänen
Am 14. Juni 2023 fand der Hitzeaktionstag statt, ausgerichtet von der Bundesärztekammer gemeinsam mit dem Deutschen Pflegerat und der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit. Im Mittelpunkt standen die gesundheitlichen Folgen steigender Temperaturen und die Forderung, endlich verbindliche Hitzeschutzpläne zu erstellen. Details zur Aktion liefert die Mitteilung zum Hitzeaktionstag 2023. Als Reaktion kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach an, sich zeitnah mit Ärzt:innen, Pflegenden und weiteren Vertreter:innen des Gesundheitswesens zusammensetzen zu wollen.
Krankenkassenbeiträge sollen 2024 leicht steigen
Das für 2024 erwartete Milliardendefizit der gesetzlichen Krankenkassen zeigte erste Folgen. Bundesgesundheitsminister Lauterbach kündigte an, dass die Beiträge 2024 voraussichtlich leicht steigen würden; Leistungskürzungen lehnte er weiterhin ab. Das erwartete Defizit wurde damals auf rund sieben Milliarden Euro geschätzt. Die Hintergründe zu den steigenden Kassenbeiträgen fasst die Berichterstattung zusammen.
PUEG passiert den Bundesrat ohne Vermittlungsausschuss
Das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz wurde im Bundesrat erneut aufgegriffen. Der Rat verzichtete darauf, einen Vermittlungsausschuss anzurufen, sodass das Gesetz ins Abschlussverfahren im Bundestag zurückging. Die zugehörige Tagesordnung des Bundesrates dokumentiert den Vorgang. Der nordrhein-westfälische Arbeits- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann kritisierte, dass das Gesetz die Erwartungen der Pflege keineswegs erfülle, und forderte Bund und Länder auf, die Versorgungsrealität endlich zur Kenntnis zu nehmen. Zudem nahm der Bundesrat eine Entschließung an, die weitere strukturelle Reformschritte für eine zukunftsfeste Pflegeversicherung sowie eine Gesamtreform der Notfallversorgung anmahnt.
Deutscher Pflegerat kritisiert Eckpunktepapier zur Krankenhausreform
Der Deutsche Pflegerat (DPR) äußerte sich kritisch zum damaligen Eckpunktepapier der Krankenhausreform. Beanstandet wurde insbesondere, dass ein Krankenhaus der untersten Versorgungsstufe (Level 1i) unter ständiger ärztlicher Leitung stehen solle. Aus Sicht des DPR spiegelt das ein überholtes Hierarchiedenken wider, das nicht zur kompetenzorientierten Pflege der Gegenwart passt. Stattdessen brauche es schnellstmöglich die im Koalitionsvertrag vorgesehene heilkundliche Übertragung an Pflegefachpersonen. Der DPR sieht in den Empfehlungen eine Beschneidung der Profession Pflege und trägt sie nicht mit – nachzulesen in der Stellungnahme des Deutschen Pflegerats.
Insgesamt zeichnete sich zum Zeitpunkt der Folge ab, dass mehrere große Vorhaben – PUEG, das Pflegestudiumstärkungsgesetz und die Krankenhausreform – vor der Sommerpause in entscheidende Phasen gingen. Für die Krankenhausreform war über den Sommer ein neuer Referentenentwurf angekündigt.
Zum Weiterhören
- ÜG076 – Zeitarbeit in der Pflege (Matthias Menne)
- PU043 – Leiharbeit in der Pflege / Neues von der Pflegereform
- ÜG085 – Der Tarifvertrag der Charité (Carla Eysel & Dana Lützkendorf)
Quellen
- Antrag Leiharbeitseindämmung Bayern (bundesrat.de)
- Initiative gegen Leiharbeit auf der Agenda (bibliomed-pflege.de)
- Zahlen zur Leiharbeit (bibliomed-pflege.de)
- Verdi Ergebnisse in Mainz (verdi.de)
- Hitzeaktionstag Bundesärztekammer (baek.de)
- Erhöhung der Krankenkassenbeiträge (tagesschau.de)
- PUEG im Bundesrat (bundesrat.de)
- Kritik des DPR am Eckpunktepapier Krankenhausreform (dpr.de)
