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Diese Episode erschien am 20.01.2024 — einzelne Zahlen oder Regelungen können sich seither geändert haben.
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Das Wichtigste in Kürze
  • Seit Januar 2024 läuft das Quorum zur Kammergründung in Baden-Württemberg.
  • ver.di stellt sich gegen die Kammer – mit teils falschen Behauptungen.
  • Eine Kammer vertritt die Berufsfachlichkeit, keine Tarife – das macht die Gewerkschaft.
  • Kammerbeiträge liegen voraussichtlich bei 5 bis 9 Euro im Monat.
  • Die neue Weiterbildungsordnung soll ab 2029 greifen.

Über die Notwendigkeit von Kammern lässt sich immer wieder neu diskutieren – so auch in dieser Episode mit Anne-Katrin Gerhardts vom Gründungsausschuss der Pflegekammer Baden-Württemberg. Das Gespräch dreht sich um die jüngsten Vorfälle mit Verdi und um die Mythen und Gerüchte, die sich rund um die Kammer ranken. Anne-Katrin räumt mit Fake-News auf, erläutert, wozu es die Kammer braucht und wie man sich beteiligen kann.

Eine Berufsgruppe, die endlich selbst über ihre fachlichen Standards bestimmt – das klingt nach einer ziemlich guten Idee. Genau darum geht es bei der Pflegekammer in Baden-Württemberg. Doch der Weg dorthin ist kein Selbstläufer. Während der Gründungsausschuss informiert, mobilisiert und überzeugt, formiert sich gleichzeitig Widerstand. Anne-Katrin Gerhardts, die ehrenamtlich im Vorstand des Gründungsausschusses sitzt, erläutert im Gespräch, wo der Prozess steht, warum eine Gewerkschaft dagegen sein kann und weshalb eine Kammer aus ihrer Sicht ein Geschenk ist.

Von der Station bis in den Gründungsausschuss

Anne-Katrin Gerhardts hat ihren Werdegang als Krankenschwester begonnen – noch unter dieser Berufsbezeichnung. Über verschiedene Stationen, Fachbereiche und Kliniken hinweg hat sie früh gemerkt, dass sie die Vielfalt der Pflege reizt. Es folgten ein berufsbegleitendes betriebswirtschaftliches Studium, der Einstieg in die Pflegedienstleitung und ein weiteres Studium im Bereich Organisationsentwicklung. Sie hat eine stationäre Langzeitpflegeeinrichtung mit aufgebaut, zwei Jahre lang Verbandsarbeit auf Bundesebene kennengelernt und versteht inzwischen sehr genau, wie sich Politik gestalten und mitgestalten lässt.

Als sich die Pflegekammer in Baden-Württemberg erneut auf den Weg machte, brachte sie sich parallel ein – und entschied sich schließlich, vor Ort wirklich mitzugestalten. Im Juli 2023 wurde sie durch das Sozialministerium in den Gründungsausschuss berufen und dort in den Vorstand gewählt. Diese Funktion begleitet sie ehrenamtlich.

Das Quorum: Sechs Wochen, ein Kreuzchen und eine demokratische Sonderschleife

Zum Zeitpunkt der Aufnahme im Januar 2024 steckte der Prozess mitten im Quorum. Am 8. Januar wurden die Anschreiben an die Pflegefachpersonen versendet. Sie informieren darüber, dass die Arbeitgeber ihre Beschäftigten an den Gründungsausschuss gemeldet haben – die Voraussetzung für die Registrierung und spätere Mitgliedschaft. Baden-Württemberg hat dabei ein Sonderkonstrukt eingebaut: ein zusätzliches demokratisches Verfahren. Mit dem Informationsschreiben beginnt eine sechswöchige Frist, in der Pflegefachpersonen reagieren können.

Zwei Möglichkeiten gibt es: Wer die Voraussetzungen nicht (mehr) erfüllt – etwa weil er den Beruf nicht mehr aktiv ausübt oder in den Ruhestand getreten ist –, kann das per beigefügtem Zettel oder online über ein Portal melden. Und wer grundsätzlich nicht Mitglied einer Pflegekammer sein möchte, kann ebenfalls ein Kreuzchen setzen. Den genauen Ablauf kannst du am Zeitstrahl des Vorgehens nachvollziehen.

Diese zusätzliche Schleife war im Landtag während der Gesetzgebung Konsens – obwohl es bereits 2018 eine Befragung gab, die mit 68 Prozent für die Kammergründung ausfiel, und obwohl eine Gesetzesgrundlage besteht. Der Politik war die demokratische Legitimation besonders wichtig. Genau das macht es allerdings auch Kritiker:innen leicht, immer wieder neue Runden zu drehen.

„Für mich ist es eine innere Verpflichtung, meine Profession verantwortungsvoll zu entwickeln und voranzubringen. Irgendjemand muss ja auch die Verantwortung dafür übernehmen, dass diese Entwicklung überhaupt stattfinden kann." — Anne-Katrin Gerhardts

Warum ver.di auf der Bremse steht

Die Gelegenheit hat ver.di genutzt. Wie zuvor schon in Niedersachsen oder Schleswig-Holstein stellt sich die Gewerkschaft auch in Baden-Württemberg gegen die Kammer. Anfang Januar 2024 veröffentlichte sie eine entsprechende Mitteilung. Doch warum eigentlich? Eine Kammer übernimmt keine gewerkschaftlichen Aufgaben – sie verhandelt keine Tarife und gestaltet keine Arbeitsbedingungen. Genau das bleibt Sache der Tarifpartner.

Gerhardts vermutet einen handfesten Hintergrund: Die demografische Entwicklung sorgt dafür, dass die Zahl der Fachkräfte sinkt – und damit potenziell auch die Mitgliederzahlen in Gewerkschaften und Verbänden. Wenn dann eine neue Organisation mit Pflichtmitgliedschaft an den Start geht, die zwar nicht die Interessenvertretung der Gewerkschaften übernimmt, aber die gesamte Profession unter einer Organisationsform bündelt, könnten Ängste entstehen. Ihr Umkehrschluss: Gerade dann sollte man Kräfte bündeln, zusammenrücken und die Zuständigkeiten schärfen, statt in eine Konfrontation zu gehen.

Behauptung gegen Fakt

In der Mitteilung von ver.di zum Registrierungsverfahren fanden sich aus Sicht des Gründungsausschusses einige Aussagen, die so nicht stimmen. Der Ausschuss reagierte mit einer Pressemeldung zur Klarstellung.

Behauptung eins: Kosten und Pflichten würden verschwiegen. Tatsächlich, so Gerhardts, herrscht über die voraussichtlichen Beiträge volle Transparenz – das Thema taucht in jedem Talk und auch im Anschreiben auf. Behauptung zwei: Abhängig Beschäftigte müssten ihre Weiterbildungen künftig selbst bezahlen und in der Freizeit absolvieren. Auch das entkräftet sie deutlich. An der bisherigen Systematik – Freistellungen und Kostenübernahme durch die Arbeitgeber – ändere sich nichts. Es gibt schon heute keine festgeschriebene Verpflichtung der Arbeitgeber zur Finanzierung; es passiert trotzdem, weil es Sinn ergibt.

Was sich verändert, liegt an einer ganz anderen Stelle: bei den Inhalten. Eine Kammer legt fest, welche fachlichen Qualifikationen für bestimmte Tätigkeiten gelten – und zwar einheitlich für alle Einrichtungen. Damit verbunden ist eine qualitative Sicherung. Es geht nicht um Selbstzweck, sondern um eine hochwertige Versorgung der Menschen im Land.

Zank ums Wording: Zwang oder Pflicht?

Veränderung macht Angst – das weiß Gerhardts. Und Sprache erzeugt Bilder. Es ist ein gewaltiger Unterschied, ob von einer „Zwangsmitgliedschaft" oder einer „Pflichtmitgliedschaft" die Rede ist. Zwang lässt keinen Handlungsspielraum, da steht man mit dem Rücken zur Wand. Eine Pflicht dagegen bringt immer auch Rechte mit sich – und Rechte sind positiv besetzt, weil sie zur Übernahme von Verantwortung einladen.

Statt sich in eine Spirale aus Argument und Gegenargument zu begeben, setzt der Gründungsausschuss auf Sachlichkeit. Im Format „Mythos und Fakten" greift er immer wieder kursierende Aussagen auf – egal aus welcher Richtung – und stellt sie kurz und knackig richtig. Begonnen hat das einmal mit der Behauptung, der Kammerbeitrag liege bei über 100 Euro im Monat.

„Es ist ein Riesenunterschied, ob ich sage, das ist eine Zwangsmitgliedschaft, oder ob ich sage, es ist eine Pflichtmitgliedschaft. Mit Pflichten gehen immer auch Rechte einher – und die sind positiv besetzt." — Anne-Katrin Gerhardts

Die Formel für Veränderung

Warum tun sich Menschen so schwer mit Neuem? Gerhardts beschreibt eine einfache Veränderungslogik mit vier Faktoren: Unzufriedenheit, eine Vision, die nötigen Ressourcen und erste konkrete Schritte. Multipliziert man diese Faktoren, muss das Ergebnis größer sein als der Widerstand, der jeder Veränderung entgegensteht. Unzufriedenheit in der Pflege? Reichlich vorhanden. Eine Vision? Auch. Die strukturelle Ressource in Form einer funktionierenden Kammer ist noch im Aufbau – aber genau daran arbeitet der Gründungsausschuss mit vielen anderen.

Im Kern, so ihr Appell, sollte man weniger zwischen „dafür" und „dagegen" zerren, sondern den Mut zur Veränderung aufbringen. Wer dagegen ist, stellt sich Veränderungen in den Weg – und erwartet trotzdem, dass sich etwas verbessert. Das passt nicht zusammen.

Klare Zahlen statt Gerüchte

Damit niemand im Ungewissen bleibt, hier die wichtigsten Eckdaten. Die Kammerbeiträge werden voraussichtlich bei fünf bis neun Euro pro Monat liegen, gestaffelt nach Verdienst und Arbeitsumfang. Es gibt Ausnahmeregelungen bis hin zur Beitragsbefreiung, und die Beiträge sind vollumfänglich steuerlich absetzbar. Weitere Informationen finden sich kompakt im Flyer des Gründungsausschusses.

Wichtig ist auch der zeitliche Rahmen: Eine Fort- und Weiterbildungsordnung entsteht nicht über Nacht. In Rheinland-Pfalz dauerte es rund zwei Jahre bis zur ersten Ordnung. Für Baden-Württemberg sieht das Landespflegekammergesetz vor, dass die neue Weiterbildungsordnung ab dem 1. Januar 2029 in die Umsetzung kommt. Entwickelt wird sie in Fachgremien – von Pflegefachpersonen, die Kammermitglieder sind, und anschließend demokratisch durch die Vertreterversammlung verabschiedet.

Kein Wasserkopf, sondern eine vielfältige Profession

Ein häufiger Vorwurf: Eine Kammer sei nur ein Verwaltungsorgan, ein Verein für Funktionär:innen mit Managementhintergrund. Gerhardts widerspricht. Im Gründungsausschuss sitzen auch Pflegefachpersonen aus der direkten Versorgung. Und wer in Funktionsbereichen unterwegs ist, hat sich oft genau deshalb dorthin entwickelt, weil ihm die Profession und die Versorgung der Menschen wichtig sind. Das Ziel ist nicht, dass sich jede Pflegefachperson maximal engagieren muss – sondern dass der Weg breit mitgetragen wird.

Mitgestaltung ist auf mehreren Ebenen möglich: Kammermitglieder können wählen und sich selbst wählen lassen. Aus der Vertreterversammlung heraus wird ein Vorstand bestimmt, der die Kammer nach außen vertritt. Welche Fachausschüsse gebildet werden und wie sie arbeiten, entscheiden die gewählten Vertreter:innen – nicht der Gründungsausschuss, der ausschließlich die Vorbereitungsphase verantwortet.

Warum eine Kammer auf Landesebene etwas bewegt

Aber wirken Landesgesetze nicht ohnehin alle auf Bundesebene? Hier lohnt der Blick auf den Föderalismus: Die Heilberufekammern haben ihren Ausgang auf Länderebene. Über verstetigte Strukturen ist die Kammer in zahlreichen Gremien vertretungsberechtigt und bereitet so Einbringungen vor, die später auf Bundesebene Eingang finden. Es geht vom Kleinen ins Große.

Hinzu kommt die Vernetzung: Wenn alle berufsfachlichen Bereiche – von der Akutklinik über die Langzeitpflege bis zur ambulanten Versorgung – unter einer Organisationsform zusammenkommen, entsteht eine ganz andere Abstimmung der Versorgungssettings. Und anders als die Politik, die in Legislaturperioden und Koalitionsverträgen denkt, ist eine Kammer dauerhaft der Weiterentwicklung der Profession verpflichtet. Das ermöglicht eine Verstetigung, die nicht bei jedem Regierungswechsel ins Wanken gerät.

„Es ist die Chance unseres Berufs, uns selbst um unsere Rahmenbedingungen zu kümmern und Entscheidungen auf politischer Ebene mitzubeeinflussen. Dieses Geschenk sollten wir annehmen und verantwortungsvoll damit umgehen." — Anne-Katrin Gerhardts

Wie der Gründungsausschuss die Pflege erreicht

Eine zentrale Hürde aus anderen Bundesländern war fehlende Information – und der schwierige Zugang in die Einrichtungen. Baden-Württemberg setzt deshalb auf breite Öffentlichkeitsarbeit: eine Infokampagne in sieben großen Städten, Plakate und Litfaßsäulen auch im ländlichen Raum, eine hauptamtlich besetzte Geschäftsstelle, eine Info-E-Mail-Adresse, ein Callcenter mit ausgearbeiteten FAQs und Kammerbotschafter:innen, die in Einrichtungen und Regionen informieren. Seit Ende 2023 gibt es zudem zweimal dienstags einen Online-Kammertalk. Wo Betriebsräte oder Häuser Infoveranstaltungen wünschen, kommen Vertreter:innen direkt vorbei – gern auch zu Podiumsdiskussionen mit Gegenpositionen.

Rückenwind gibt es ebenfalls: Die bereits gegründeten Kammern in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen waren früh ansprechbar, sodass man aus deren Gründungsprozessen lernen konnte. Hinzu kommen Zuspruch aus Management, Pflegewissenschaft und Bildung sowie der notwendige politische Wille. Denn ohne Unterstützung aus der Politik, das zeigen die anderen Kammerprozesse, funktioniert es nicht.

Ein Blick fünf Jahre nach vorn

Wie sieht die Kammer in fünf Jahren aus? Gerhardts wünscht sich ein Selbstverständnis, in dem die Pflegekammer fest in der Profession und in der Gesellschaft verankert ist – nicht mehr wegzudenken aus den Versorgungs- und Vertretungsstrukturen. Ab Anfang 2029 soll die Weiterbildung nach der eigenen Ordnung umgesetzt werden. Und auf Bundesebene könnten Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg gemeinsam bereits ein Drittel aller Pflegefachpersonen in Deutschland vertreten – bestenfalls ergänzt um weitere Länder, die sich auf den Weg machen.

Der rote Faden ihres Plädoyers ist klar: Es geht um den Willen, Verantwortung für die eigene Profession zu übernehmen – und die Möglichkeiten zu sehen, die mit dieser Verantwortung kommen. Diese Chance ist jetzt da. Bilde dir deine eigene Meinung, informiere dich und überlege, ob du nicht doch ein Stück über den Tellerrand schauen und deinen Teil beitragen möchtest, die Pflege ein bisschen besser zu machen.

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